Als Heilpraktiker für Psychotherapie rechne ich mit Ihnen privat ab. D.h. Sie bezahlen mir nach der Stunde bzw. nach Rechnungsstellung das fällige Honorar. Sie selber kümmern sich um die ggf. mögliche Erstattung bei Ihrer Krankenkasse:
Ich unterstütze SIe dahingehend, dass ich bei Bedarf Gutachten und einreichbare Abrechnungen erstelle. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von Ihrer Krankenkasse hat keinen Einfluss auf den vereinbarten Honorarsatz.
Wenn Sie die Auslagen dennoch nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen sollten, so können Sie diese in der Steuererklärung als "Sonderausgabe" geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat bestätigt (Az: 3 K 2845/02 E), dass dies auch für die psychotherapeutische Behandlung bei Privattherapeuten gilt.
Antworten auf häufige Fragen zur Abrechnung mit Krankenkassen
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Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel leider nicht. Diese haben zwar die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens zu übernehmen. Die Praxis zeigt jedoch, dass Sie dies nicht tun. Nur einige Krankenkassen, wie zum Beispiel die BKK Advita tun dies.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern eine entsprechende Versorgung zu gewährleisten. Aus diesem Grunde können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden, damit diese Ihnen einen Psychotherapeuten zur Verfügung stellt. Laut Beschluss des Bundessozialgerichtes ist es Ihnen nämlich nicht zuzumuten, mehr als drei Psychotherapeuten anzurufen beziehungsweise länger als drei Monate (bei Erwachsenen) zu warten.
Dabei kommt es teilweise zu Situationen, die nicht nachzuvollziehen sind: Die gesetzlichen Krankenversicherungen schicken Ihre Mitglieder in die Klinik statt eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie zu bezahlen. Ein Tag in der Klinik kostet um ein mehrfaches mehr als eine Behandlungstunde bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie.
Im Jahre 2017 hat das Bundessozialgericht die Lage für die Krankenversicherten leider noch mal verschlechtert: Es wurde gerichtlich festgelegt, dass auch bei einem Systemversagen des gesetzlichen Gesundheitssystems die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten bei einem alternativen Behandler zu übernehmen.
Dennoch macht es Sinn, dass Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden! Sagen Sie Ihrem Sachbearbeiter, dass
die Wartezeiten in der Landshuter Region zu lange sind (Dies sollten Sie durch Telefonnotizen nachweisen können),
dass Sie aber eine freie Therapiestelle bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie (nämlich mir) bekommen können und
dass Sie um Kostenerstattung im Rahmen des " § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V" bitten.
Denn je mehr gesetzlich versicherte sich bei den gesetzlichen Krankenversicherung melden, umso eher wird die starre Haltung der gesetzlichen Krankenversicherungen durchbrochen, so dass sich das System vielleicht ändern kann.
Für Sie besteht immer noch die Möglichkeit, dass Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben. Ist auch dies nicht der Fall, so müssen Sie die Kosten privat übernehmen und können diese Ausgaben dann bei der Steuererklärung zum Teil geltend machen.
Ob die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen wird, hängt ganz von Ihrem Tarif und den Regelungen Ihrer Versicherung ab.
Aus meiner Erfahrung gibt es drei verschiedene Situationen mit den privaten Krankenversicherungen:
Psychotherapie beim Heilpraktiker wird generell abgelehnt,
Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie wird im Rahmen der Heilpraktiker-Leistungen bezahlt,
Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie wird wie Psychotherapie generell behandelt: Fünf probatorische Stunden werden immer bezahlt und danach stelle ich einen Antrag für eine Psychotherapie mit einer entsprechenden Stundenzahl.
Fragen Sie doch einfach bei Ihrer privaten Krankenversicherung, wie es dort gehandhabt wird.
Die Beihilfe übernimmt die Kosten für Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie leider nicht. Ich habe mir in 2014 die entsprechenden Paragraphen des Beihilfe-Gesetzes durchgelesen und kann diese Regelung nicht nachvollziehen (ich bin jedoch auch rechtlich gesehen ein Laie!). Unter Umständen wäre hier über den Klageweg eine Kostenerstattung möglich.
Welche Psychotherapie-Formen bezahlt werden, hängt von der Krankenkasse (private, gesetzliche oder Zusatzversicherung) ab. Im Normalfall sind dies die Psychoanalyse, die Tiefenpsychologie und die Verhaltenstherapie.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht auch andere Therapieformen, wie die Hypnose oder die Traumatherapie bezahlt werden können.
Da im Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker nicht nach Therapieformen differenziert wird, gab es mit den Rechnungen, die Sie bei der Krankenversicherung einreichen, diesbezüglich noch nie Probleme.
Damit Sie eine Psychotherapie bei mir beginnen können, benötigen Sie keine Überweisung. Sie können einfach so einen Termin vereinbaren.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen rechnen leider nur mit Behandlern ab, die ihre Heilberechtigung über die Approbation erlangt haben. Menschen, die ihre Heilberechtigung über das Heilpraktikergesetz bekommen haben, lassen die gesetzlichen Krankenkassen leider im Moment in der Regel nicht zur Abrechnung zu.
Und dies ist bei mir der Fall, da ich über das Heilpraktikergesetz die Heilberechtigung erlangt haben.
Ich würde gerne mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen! Doch leider rechnen die meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht mit mir ab (Ausnahme: BKK Advita). Dies liegt daran, dass ich eine Heilbefugnis nach dem Heilpraktikergesetz habe. Die gesetzlichen Krankenkassen lassen jedoch nur Behandler mit einer Heilberechtigung nach der Approbationsordnung zu.
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse zur Kostenübernahme bei mir (Heilpraktiker für Psychotherapie ) bereit ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder zahlen Sie mir das Honorar und lassen sich von Ihrer Krankenkasse die Kosten erstatten. Oder Sie unterschreiben eine Kostenabtretung und ich rechne direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, erstelle ich Ihnen monatlich einen Beleg, den Sie Ihrer Zusatzversicherung vorlegen. Die Zusatzversicherung erstattet Ihnen dann ganz nach Ihrem Tarif einen entsprechenden Betrag. Wie genau dies Ihre Zusatzversicherung macht, kann ich Ihnen nicht sagen, da die Regelungen der Zusatzversicherungen zu vielfältig sind. Fragen Sie doch dazu einfach vorab Ihren Sachbearbeiter oder reichen einfach die erste Rechnung ein.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, erstelle ich Ihnen monatlich einen Beleg, den Sie Ihrer privaten Krankenkasse vorlegen. Ihrer Versicherung erstattet Ihnen dann ganz nach Ihrem Tarif einen entsprechenden Betrag. Wie genau dies Ihre private Krankenversicherung macht, kann ich Ihnen nicht sagen, da die Regelungen der privaten Krankenkassen zu vielfältig sind. Fragen Sie doch dazu einfach vorab Ihren Sachbearbeiter oder reichen einfach die erste Rechnung ein.
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